Eltern-ABC
Zugehörige Objekte
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Antragsformular_Kurzabsenzen.pdf | Download | 0 | Antragsformular_Kurzabsenzen.pdf |
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Absenzenreglement_ab_SJ_16-17.pdf | Download | 0 | Absenzenreglement_ab_SJ_16-17.pdf |
Bewegung ist wichtig – auch wenn durch leichte Erkrankungen oder Verletzungen diese nur eingeschränkt möglich ist. Aus diesem Grund wird an der Oberstufe Oberägeri das Projekt „Activdispens“ im Sportunterricht umgesetzt.
Ziel des Projekts ist das Durchbrechen von Inaktivität und Immobilisation von Jugendlichen während einer Verletzungs- oder Krankheitsphase. Konkret bedeutet das, dass Jugendliche mit leichter Erkrankung bzw. leichten Verletzungen anstelle einer Dispensation vom Sportunterricht während den Sportlektionen ein speziell zusammengestelltes Sportprogramm durchführen.
Teil des Projektes ist, dass Ärzte im Kanton Zug bei einer Behandlung von Jugendlichen im Oberstufenalter ein spezielles „Activdispens“-Arztzeugnis aushändigen.
Weitere Informationen: www.activdispens.ch
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Schuleintritt_Zuzug.pdf | Download | 0 | Schuleintritt_Zuzug.pdf |
Montag, Dienstag, Donnerstag
16.10 - 18.00 Uhr
Siehe auch: www.basisschrift.ch
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Deutschschweizer-Basisschrift.pdf | Download | 0 | Deutschschweizer-Basisschrift.pdf |
siehe Begabungsförderung
Es ist uns wichtig, Ihnen Gelegenheit zu bieten, Einblicke in den Schulalltag Ihres Kindes zu nehmen und den Unterricht von heute mitzuerleben.
Die Schüler/innen und Lehrpersonen sind Ihnen dankbar, wenn der Unterricht nicht durch Gespräche oder jüngere Geschwister gestört wird. Wir danken für Ihr Verständnis.
Die Spielgruppe Oberägeri organisiert jeweils kostenlos einen Kinderhütedienst für die jüngeren Geschwister. Von 08.45 - 11.00 Uhr betreuen ausgebildete Spielgruppenleiterinnen die jüngeren Geschwister im Foyer der Dreifachhalle. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Pausencafé
In der grossen Morgenpause gibt es ein Pausen-Café
Oberägeri:
Im Foyer der Dreifachhalle Hofmatt
Morgarten:
Beim Grundstufeneingang
Knigge Besuchtag
Danke, dass Sie Ihr Handy ausschalten und störende Nebengeräusche vermeiden.
Bitte Filmaufnahmen unterlassen.
Gespräche mit andern Besucherinnen und Besuchern können Sie gerne beim Kaffee führen.
Das Schulmaterial der Klassenkameradinnen und -kameraden ist persönlich.
Elterngespräche mit den Lehrpersonen dürfen gerne zu einem andern Zeitpunkt vereinbart werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der Schule Oberägeri und die Bemühungen, sich an die Regeln des Besuchstags zu halten und heissen Sie herzlich willkommen und freuen uns auf Ihren Besuch.
siehe Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
siehe Link Allgemein > Regeln > Disziplinarregelung
Zu den Ferien und Feiertagen zusätzliche schulfreie Tage werden frühzeitig bekannt gegeben.
siehe Grundstufe
Siehe Hausaufgaben.
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Hausaufgabenkultur_der_Schule_Oberageri.pdf | Download | 0 | Hausaufgabenkultur_der_Schule_Oberageri.pdf |
Siehe Liste der HSK-Angebote im Kanton Zug auf der Homepage das Kantons Zug.
Auf den bestehenden Grundlagen der Schul- und Disziplinarordnung sowie dem Handlungsleitfaden bietet die Orientierungshilfe eine allgemeine Übersicht beim Vorgehen von Konflikten.
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Orientierungshilfe_beim_Vorgehen_in_Konflikten.pdf | Download | 0 | Orientierungshilfe_beim_Vorgehen_in_Konflikten.pdf |
Siehe Oberstufe.
Die Aufforderung zur Untersuchung einzelner Klassen wird durch das Rektorat in Absprache mit der Klassenlehrperson / Schulleitung gestellt.
Ab dem Schuljahr 2019/20 wird in den Schulen des Kantons Zug auf der Grundlage des neuen «Lehrplans 21 Kanton Zug» unterrichtet.
Für Eltern und Erziehungsbrechtigte besteht die Möglichkeit, sich an einem Referat noch vertiefter zum neuen Lehrplan informieren zu lassen.
siehe Logopädie
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Regelung_PC_1_1.pdf | Download | 0 | Regelung_PC_1_1.pdf |
ping:pong ist ein Frühförderprogramm, welches den Übergang vom Elternhaus in die Grundstufe begleitet und dadurch den Kindern einen guten Start in der Grundstufe ermöglicht. Im Rahmen von acht Elterntreffen erfahren die teilnehmenden Eltern auf anregende Weise, wie sie ihr Kind altersgerecht unterstützen und spielerisch fördern können. Die Eltern lernen die Grundstufe und die Grundstufenlehrperson kennen und gegenseitiges Vertrauen kann aufgebaut werden. In der Elterngruppe findet zudem ein Austausch über altersspezifische Erziehungsthemen statt und die soziale Vernetzung zwischen den Eltern wird unterstützt. So engagieren sich Eltern und Fachpersonen gemeinsam für einen gelungenen Einstieg des Kindes ins Bildungssystem.
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Flyer_Deutsch_2023.pdf | Download | 0 | Flyer_Deutsch_2023.pdf |
Flyer_Englisch_2023.pdf | Download | 1 | Flyer_Englisch_2023.pdf |
siehe Psychomotorik
Die Schule Oberägeri hat ein einheitliches Konzept für den Rechtschreibunterricht entwickelt. Es regelt die zu erreichenden Kompetenzen durch die ganze obligatorische Schulzeit. Angestrebt wird verstehendes Lernen. Es muss eine Denkentwicklung angeregt werden, die auf zwei Grundpfeilern beruht: Einsichten & Strategien. Ein Grundstein bildet das lautgetreue Schreiben. Darauf aufbauend werden schrittweise Rechtschreibregeln eingeführt und geübt.
Für viele Eltern ist diese Art des Rechtschreibunterrichts und der Korrekturpraxis neuartig und ungewohnt. Unter Berücksichtigung des Konzepts werden keine auswendig gelernten Diktate mehr durchgeführt. Kontrolldiktate beinhalten nur noch Wörter, die mit den gelernten Regeln und dem erworbenen Wissen korrekt geschrieben werden können.
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Text_Homepage_RS.pdf | Download | 0 | Text_Homepage_RS.pdf |
Die Inhalte des kirchlichen Religionsunterrichtes und des schulischen Fachbereichs «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» verfolgen unterschiedliche Ziele und ergänzen sich.
Ein Verzicht auf den Besuch des Religionsunterrichts ist dem zuständigen Pfarramt schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten, nach erfülltem 16. Altersjahr der Jugendlichen durch diese selber.
Es gilt folgende Regelung:
Ausfall im Laufe eines Unterrichtstages (OS: Unterrichtshalbtags): Die Klasse wird durch eine andere Lehrperson betreut. Unterrichtszeiten gemäss Stundenplan.
Ist der Ausfall bereits am Vortag (OS: Morgen) bekannt, erfolgt eine Information über Schulausfall an die Eltern am Vortag (OS: Morgen).
Auf Wunsch der Eltern werden die Kinder in der Schule betreut (z.B. in Parallelklassen). Die Eltern wenden sich diesbezüglich an die Schulleitung oder an die Klassenlehrperson.
Zu den Ferien und Feiertagen zusätzliche schulfreie Tage werden frühzeitig bekannt gegeben.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sekretariat oder finden Sie auf unserer Homepage.
siehe Schulbus
Die gesetzliche Schulpflicht beginnt nach Schulgesetz § 6 mit dem 2. Grundstufenjahr (analog zum obligatorischen Kindergarten).
Obligatorischer Eintritt
1 Beim Grundstufenmodell entspricht der obligatorische Kindergarten dem zweiten Grundstufenjahr.
2 Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr erfüllen, haben auf Beginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten zu besuchen. Erfüllen sie bis Ende Mai das fünfte Altersjahr, sind sie zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten berechtigt (Schulgesetz Kanton Zug § 6).
Freiwilliger Eintritt
1 Beim Grundstufenmodell entspricht das freiwillige Kindergartenjahr dem ersten Grundstufenjahr.
2 Kinder, die bis Ende Februar das vierte Altersjahr erfüllen, sind auf Beginn des folgenden Schuljahres zum Eintritt in die Grundstufe berechtigt.
3 Die Erziehungsberechtigten von Kindern, die bis Ende Mai das vierte Altersjahr erfüllen, sind berechtigt, beim Rektorat ein Gesuch für vorzeitigen Eintritt in die Grundstufe einzureichen.
4 Gesuche für einen vorzeitigen Eintritt in die Grundstufe müssen schriftlich und begründet bis Ende März beim Rektorat der Schule Oberägeri eingereicht werden.
5 Es besteht kein Anspruch auf einen vorzeitigen Eintritt in die Grundstufe. Die Rektorin/der Rektor der Schule Oberägeri entscheidet über die Zuteilung der verfügbaren Plätze.
6 Die Kinder des ersten Grundstufenjahres unterstehen dem Schulgesetz und sind zum regelmässigen Besuch verpflichtet. Ein Austritt ist spätestens bis am 31. Oktober möglich.
Informationen und Anmeldeformulare für das folgende Schuljahr werden jeweils Ende Januar verschickt.
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Weisung_Eintritt_in_die_Grundstufe.pdf | Download | 0 | Weisung_Eintritt_in_die_Grundstufe.pdf |
Für den Entscheid der Eltern, ob sie ihr Kind für das freiwillige Jahr anmelden sollen, können folgenden Hinweise als Orientierung dienen:
Die aufgelisteten Kompetenzen gelten als Orientierung.
Ein Kind, das in die Grundstufe eintritt,
- kann seinen Namen nennen.
- zeigt Interesse an Neuem.
Ein Kind, das in die Grundstufe eintritt, kann
- Jacke und Schuhe selber an- und ausziehen.
- sich selbst die Nase putzen.
- alleine aufs WC gehen (abwischen, spülen, die Hände waschen) und trägt keine Windeln mehr.
- Regeln akzeptieren und befolgen.
- mündliche Anweisungen umsetzen, wenn es direkt angesprochen wird.
- sich mehrere Stunden von den Eltern trennen.
- den Schulweg, nach einer Angewöhnungsphase, alleine zurücklegen.
Ein Kind, das in die Grundstufe eintritt,
- hat Kontakt zu andern Kindern.
- kann mit gleichaltrigen Kindern spielen (Spielgruppe, Spielplatz,...).
- kennt die wichtigsten Anstandsregeln: Grüssen, „Danke“ und „Bitte“ sagen.
Ein Kind, das in die Grundstufe eintritt,
- hat erste Sinnes-Erfahrungen gemacht mit Sand, mit Wasser, im Wald, beim Spielen, beim Klettern, beim Treppensteigen, beim Balancieren, beim Kochen mithelfen...
- hat erste Erfahrungen gemacht mit Schere, Leim, Knete, Papier, Karton, Holz, Gesellschaftsspielen für Kinder, Büchern und Stiften.
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Broschure_Bereit_fur_den_Eintritt_in_die_Grundstufe.pdf | Download | 0 | Broschure_Bereit_fur_den_Eintritt_in_die_Grundstufe.pdf |
Siehe auch: Schulleitung
Die Schulordnung erhalten Sie im Sekretariat oder finden Sie auf unserer Homepage.
siehe Link Allgemein > Regeln > Schulordnung
Schulpsychologischer Dienst – Kt. Zug
siehe Schulsozialarbeit
Dr. med. dent. Françoise Schanen, Zahnarztpraxis am Ägerisee, ist verantwortliche Schulzahnärztin. Die jährliche Kontrolluntersuchung kann bei einem Zahnarzt Ihrer Wahl erfolgen. Ihnen wird dafür unaufgefordert einen Gutschein zugestellt.
Siehe auch Schulzahnarzt-Dienst.
Siehe auch Schulärztin / Schularzt.
Grundsätzlich müssen sämtliche Heilungskosten aus einem Schülerunfall gemäss Krankenversicherungsgesetz durch die von den Erziehungsberechtigten frei wählbare Kranken- und/oder Unfallversicherung versichert sein. Die obligatorische Kranken- und/oder Unfallversicherung ist innerhalb der zugelassenen Versicherer frei wählbar. Die Heilungskosten sind über das Obligatorium des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ausreichend versichert.
Alle Unfälle müssen deshalb von den Eltern der Kranken- und/oder Unfallversicherung ihres Kindes gemeldet werden.
Kantonsschule Zug KSZ
Kantonsschule Menzingen KSM
Wirtschaftsmittelschule Zug WMS
Fachmittelschule FMS
Für Schülerinnen und Schüler der Grundstufe und Primarschule wird ein spezielles Wochenprogramm mit Sport, Spiel, Gestaltung & Kultur angeboten.
Die Informationen an die Eltern über die Sportwoche erfolgen in der Regel nach den Herbstferien.
Der Kurs für die sprachliche Frühförderung von fremdsprachigen Kindern richtet sich an Kinder ab drei Jahren bis zum Eintritt in die Grundstufe; Eltern besuchen ihn zusammen mit dem Kind. Mit diesem Angebot soll einerseits die Sprachhürde für Kinder aus fremdsprachigen Familien genommen werden, sodass sie mit dem Eintritt in die Grundstufe rasch dem Unterricht folgen können und andererseits, dass die Eltern ihre Kinder in Bildungsfragen oder beim Erlernen der deutschen Sprache besser unterstützen können. Dieser Kurs wird durch die Einwohnergemeinde Oberägeri unterstützt.
Siehe auch: Wunderfitz und Redeblitz - Sprachliche Frühförderung
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Informationsblatt_Trauerreaktion.pdf | Download | 0 | Informationsblatt_Trauerreaktion.pdf |
Auf dem Schulhausareal stehen für ca. 400 Kinder und Jugendliche 80 Velo- / Mofa-Ständer zur Verfügung. Sie sind für jene Schülerinnen und Schüler gedacht, die auf Grund ihres weiten Schulweges auf das Velo oder Mofa angewiesen sind.
- Kinder und Jugendliche, die einen Schulweg von weniger als einen Kilometer haben, kommen zu Fuss zur Schule.
- Kinder und Jugendliche, die berechtigt sind, den Schulbus zu benützen, kommen mit dem Schulbus zur Schule.
- Kinder und Jugendliche, die im Besitze eines Buspasses sind, benützen den Bus für den Schulweg.
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Regelung_Benuetzung_Velos__Mofas_Schulweg.pdf | Download | 0 | Regelung_Benuetzung_Velos__Mofas_Schulweg.pdf |
www.zg.ch -> Bildungsdirektion -> Gemeindliche Schulen. Unter Schulaufsicht finden Sie dort u.a. Informationen über Schuleintritt, Übertritt, Stundentafel, kantonalen Ferienplan und Antworten zum Schulrecht.