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Hausaufgaben

Hausaufgabenkultur der Schule Oberägeri

„Wer einem Kind die Lösung eines Problems sagt, betrügt es um seine eigenen Erfahrungen.“ Jean Piaget

An der Schule Oberägeri orientieren sich die Lehrpersonen an gemeinsamen Grundsätzen zu den Hausaufgaben. Sie basieren auf der kantonalen Gesetzgebung.

Grundsätze

1. Hausaufgaben sind ein Fenster der Schule.
Wir nutzen dieses Fenster aktiv, zeigen und erklären den Eltern unsere Hausaufgabenkultur.
2. Hausaufgaben können selbständig erledigt werden.
Als fördernd sehen wir an, wenn die Eltern sich für die schulischen Arbeiten ihres Kindes interessieren und für geeignete Rahmenbedingungen beim Erledigen der Hausaufgaben sorgen.
3. Lieber oft als viel.
Wir geben unseren Schülerinnen und Schülern regelmässig und angemessen Hausaufgaben.
4. Qualität vor Quantität.
Wir geben denkanregende und vertiefende Hausaufgaben, welche den weiteren Unterricht vorbereiten oder das Gelernte festigen.
5. Differenzieren geht über studieren.
Wir differenzieren mit Sorgfalt und berücksichtigen dabei die unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.
6. Erledigen, reflektieren und darüber reden.
Wir thematisieren mit unseren Schülerinnen und Schülern die Hausaufgaben. Uns interessiert, was sie bei der Bearbeitung unterstützt oder behindert.
7. Philosophie und Praxis der Hausaufgaben sind ein Thema des Kollegiums.
Wir verfügen über eine bewusste, regelmässig überdachte Hausaufgabenkultur.


Auszug aus dem Reglement zum Schulgesetz des Kantons Zug:

4. Hausaufgaben
§ 7 Grundsatz
  Die Hausaufgaben dienen dazu,
a) die in der Schule erworbenen Kenntnisse zu festigen;
b) die Schüler durch persönliches Beobachten und angemessene Materialbeschaffung für den Unterricht zu interessieren;
c) den Erziehungsberechtigten einen Einblick in die schulische Arbeit der Kinder zu ermöglichen.
§ 8 Umfang
  1.) Die Hausaufgaben sind so zu bemessen, dass den Schülern genügend Freizeit bleibt.
2.) Als obere Grenze für die tägliche Hausaufgabenzeit gilt für jeden Schüler:
a) 1./2. Klasse: 20 Minuten
b) 3./4. Klasse: 40 Minuten
c) 5./6. Klasse: 60 Minuten
d) Sekundarstufe I: 75 Minuten
In jeder Klasse ist eine Aufgabenkontrolle zu führen, bei mehreren Fachlehrern unter Aufsicht des Klassenlehrers.
3.) Nicht zulässig sind Hausaufgaben:
a) die von den Schülern nicht selbstständig erledigt werden können;
b) über die Mittagszeit;
c) vom Freitag auf den Montag;
d) vom Vortag eines Feiertages auf den nächsten Schultag;
e) während den Schulferien;
f) bis und mit 4. Primarklasse von Mittwoch auf den Donnerstag.


Quellen und weiterführende Links zum Thema:
Broschüre Hausaufgaben geben – erledigen – betreuen der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport des Kantons Freiburg, von Alois Niggli und Sandra Moroni: Hausaufgaben geben – erledigen – betreuen
DBK Kanton Zug: Hausaufgaben - Was gilt im Kanton Zug?
DBK & SPD Kanton Zug: Merkblatt Hausaufgaben
S&E Schweiz: Hausaufgaben – Eine Herausforderung für Kinder und Eltern
Hausaufgabenkultur der Schule Oberägeri: Hausaufgabenkultur_der_Schule_Obergeri.pdf