Kopfzeile

Eltern-ABC

Zugehörige Objekte

Formulare für die Beantragung von Kurzabsenzen sind bei der Klassenlehrperson oder auf dem Schulsekretariat zu beziehen oder können unten heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden.
Name
Antragsformular_Kurzabsenzen.pdf Download 0 Antragsformular_Kurzabsenzen.pdf
Diese Absenzenregelung für Schülerinnen und Schüler wurde von der Schulkommission am 23. Februar 2016 genehmigt. Sie tritt am 1. August 2016 in Kraft. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Absenzenregelung werden alle widersprechenden Bestimmungen, insbesondere die Absenzenregelung vom 29. März 2011 aufgehoben.
Name
Absenzenreglement_ab_SJ_16-17.pdf Download 0 Absenzenreglement_ab_SJ_16-17.pdf
Activdispens an der Oberstufe
Bewegung ist wichtig – auch wenn durch leichte Erkrankungen oder Verletzungen diese nur eingeschränkt möglich ist. Aus diesem Grund wird an der Oberstufe Oberägeri das Projekt „Activdispens“ im Sportunterricht umgesetzt.
Ziel des Projekts ist das Durchbrechen von Inaktivität und Immobilisation von Jugendlichen während einer Verletzungs- oder Krankheitsphase. Konkret bedeutet das, dass Jugendliche mit leichter Erkrankung bzw. leichten Verletzungen anstelle einer Dispensation vom Sportunterricht während den Sportlektionen ein speziell zusammengestelltes Sportprogramm durchführen.
Teil des Projektes ist, dass Ärzte im Kanton Zug bei einer Behandlung von Jugendlichen im Oberstufenalter ein spezielles „Activdispens“-Arztzeugnis aushändigen.
Weitere Informationen: www.activdispens.ch
Formular für die Anmeldung für Zuzüge:
Name
Schuleintritt_Zuzug.pdf Download 0 Schuleintritt_Zuzug.pdf
An der Oberstufe bieten wir an drei Nachmittagen ein Zusatzstudium für Jugendliche an. Damit können Schülerinnen und Schüler einen Teil ihrer Hausaufgaben an unserer Schule erledigen. Das Zusatzstudium wird immer von einer Lehrperson betreut, so dass die Jugendlichen jederzeit Unterstützung beim Erledigen der Hausaufgaben erhalten können. Dieses unentgeltliche Angebot ist jedoch weder als Nachhilfeunterricht noch als Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler gedacht. Im Zusatzstudium besteht die Möglichkeit in ruhiger Atmosphäre unter Aufsicht die Hausaufgaben zu erledigen. Störende Jugendliche, die sich nicht an die Regeln halten, können weggewiesen werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Montag, Dienstag, Donnerstag
16.10 - 18.00 Uhr
Die Basisschrift soll das Fundament für eine persönliche Handschrift legen und das Kind beim Erwerb seiner persönlichen, leserlichen und geläufigen Handschrift unterstützen. Sie ermöglicht dank den Vereinfachungen, das Wesentliche der Handschrift effizient zu üben. Die Kinder müssen nur noch eine Schrift lernen.
Siehe auch: www.basisschrift.ch
Name
Deutschschweizer-Basisschrift.pdf Download 0 Deutschschweizer-Basisschrift.pdf
Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Begabung werden primär im Klassenzimmer durch ihre Lehrpersonen unterstützt, indem sie den regulären Schulstoff beschleunigt durcharbeiten und Zeit haben für ein eigenes Projekt (Compacting) oder der Lernstoff wird zusätzlich angereichert (Enrichment).

siehe Begabungsförderung

Wir laden die Eltern und alle interessierten Personen ein, den Unterricht der Sekundarstufe I auch ausserhalb der offiziellen Schulbesuchszeiten zu besuchen. Zu diesem Zweck finden Sie auf jedem Stockwerk im Schulhaus einen sogenannten «Besucherstuhl». Sie können sich einen solchen schnappen und unangemeldet zu Besuch kommen.

Von Oktober bis Juni öffnen wir an jedem 2. im Monat für Sie die Schulzimmertüren.

Es ist uns wichtig, Ihnen Gelegenheit zu bieten, Einblicke in den Schulalltag Ihres Kindes zu nehmen und den Unterricht von heute mitzuerleben.

Die Schüler/innen und Lehrpersonen sind Ihnen dankbar, wenn der Unterricht nicht durch Gespräche oder jüngere Geschwister gestört wird. Wir danken für Ihr Verständnis.

Die Spielgruppe Oberägeri organisiert jeweils kostenlos einen Kinderhütedienst für die jüngeren Geschwister. Von 08.45 - 11.00 Uhr betreuen ausgebildete Spielgruppenleiterinnen die jüngeren Geschwister im Foyer der Dreifachhalle. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.


Pausencafé
In der grossen Morgenpause gibt es ein Pausen-Café
Oberägeri:
Im Foyer der Dreifachhalle Hofmatt
Morgarten:
Beim Grundstufeneingang

Knigge Besuchtag
Danke, dass Sie Ihr Handy ausschalten und störende Nebengeräusche vermeiden.
Bitte Filmaufnahmen unterlassen.
Gespräche mit andern Besucherinnen und Besuchern können Sie gerne beim Kaffee führen.
Das Schulmaterial der Klassenkameradinnen und -kameraden ist persönlich.
Elterngespräche mit den Lehrpersonen dürfen gerne zu einem andern Zeitpunkt vereinbart werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der Schule Oberägeri und die Bemühungen, sich an die Regeln des Besuchstags zu halten und heissen Sie herzlich willkommen und freuen uns auf Ihren Besuch.
Die Stundenpläne sind an der Primarschule so gestaltet, dass alle Schülerinnen und Schüler von 8.30 bis 11.50 Uhr den Unterricht besuchen.
Für Kinder mit fehlenden oder geringen Deutschkenntnissen wird während einiger Zeit ein Zusatzunterricht angeboten.
siehe Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Die Disziplinarordnung erhalten Sie im Sekretariat oder finden Sie auf unserer Homepage.
siehe Link Allgemein > Regeln > Disziplinarregelung

Elternbildung wird im Kanton Zug durch diverse Elternbildungsorganisationen angeboten. Es gibt Angebote für Babys und Kleinkinder, Vorschulkinder, Schulkinder, Jugendliche, Fremdsprachige und Familien. Beachten Sie das untenstehende Kursprogramm.

Bildungsgutscheine für die Elternbildung
Auch finanziell schwächer gestellte Eltern sollen von Elternbildungsangeboten profitieren können. Bildungsgutscheine helfen dabei. Beachten Sie die untenstehende Medienmitteilung.

Elternbildung Kanton Zug

Name
Kursprogramm Elternbildung Download 0 Kursprogramm Elternbildung
Medienmitteilung Bildungsgutscheine für die Elternbildung Download 1 Medienmitteilung Bildungsgutscheine für die Elternbildung
Siehe Ferienplan auf der Homepage: Ferien
Zu den Ferien und Feiertagen zusätzliche schulfreie Tage werden frühzeitig bekannt gegeben.
Es stehen mit eigenem Vorhängeschloss abschliessbare Ständer für Kickboards auf dem Schulareal unterhalb der Bibliothek zur Verfügung. Kickboards dürfen nicht in die Schulhäuser genommen werden.
Die Grundstufe verbindet den Kindergarten und die erste Primarklasse zu einer gemeinsamen Stufe. Sie bietet den Kindern ein pädagogisches Umfeld an, in dem jedes Kind Aufgaben und Anforderungen erhält, die seinem Entwicklungsstand und seinen Interessen entsprechen. Die Kinder verweilen entsprechend unterschiedlich lange in der Grundstufe (2 – 4 Jahre).
siehe Grundstufe
An der Schule Oberägeri orientieren sich die Lehrpersonen an gemeinsamen Grundsätzen zu den Hausaufgaben. Sie basieren auf der kantonalen Gesetzgebung.
Siehe Hausaufgaben.
Name
Hausaufgabenkultur_der_Schule_Oberageri.pdf Download 0 Hausaufgabenkultur_der_Schule_Oberageri.pdf

Auf den bestehenden Grundlagen der Schul- und Disziplinarordnung sowie dem Handlungsleitfaden bietet die Orientierungshilfe eine allgemeine Übersicht beim Vorgehen von Konflikten.

Name
Orientierungshilfe_beim_Vorgehen_in_Konflikten.pdf Download 0 Orientierungshilfe_beim_Vorgehen_in_Konflikten.pdf
Die kooperative Oberstufe mit verschiedenen Schularten und leistungsdifferenzierten Niveaukursen verbessert die Durchlässigkeit und die Zusammenarbeit zwischen Real- und Sekundarschule.

Siehe Oberstufe.
Bitte melden Sie sich direkt bei der Klassenlehrperson, wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse entdecken. Auf diese Weise können wir einer schnellen Ausbreitung vorbeugen.
Die Aufforderung zur Untersuchung einzelner Klassen wird durch das Rektorat in Absprache mit der Klassenlehrperson / Schulleitung gestellt.

Auf der 5. Primarstufe und auf der 1. Oberstufe werden unseren Schülerinnen und Schülern persönlich zugeordnete Laptops für den zwei-, resp. dreijährigen Gebrauch ausgehändigt. Im Fokus liegt eine intensivierte konzeptionelle Verwendung von ICT-Mitteln im Unterricht und für Aufgaben. Der Laptop wird unter Anleitung der Lehrpersonen für das Lernen verwendet und unterstützt das Arbeiten und Kommunizieren im Schulalltag. Die Schule Oberägeri ermöglicht damit einen modernen und zukunftsgerichteten Unterricht.

Name
Weisung_Laptopnutzung_ab_SJ_2023-24.pdf Download 0 Weisung_Laptopnutzung_ab_SJ_2023-24.pdf
siehe Homepage Kanton Zug -> www.zg.ch ... Lehrplan

Ab dem Schuljahr 2019/20 wird in den Schulen des Kantons Zug auf der Grundlage des neuen «Lehrplans 21 Kanton Zug» unterrichtet.
Für Eltern und Erziehungsbrechtigte besteht die Möglichkeit, sich an einem Referat noch vertiefter zum neuen Lehrplan informieren zu lassen.

Elternreferate - Start des Lehrplans 21

Die Therapeutinnen klären ab, beraten und bieten Therapien an. Die Betreuungsschwerpunkte umfassen die Bereiche der gesprochenen und geschriebenen Sprache, wie auch die Rechenschwäche (Dyskalkulie).
siehe Logopädie
Information und Anmeldung: Dienste -> Mittagstisch
Die Regelung für Schülerinnen und Schüler an der Schule Oberägeri zur PC- und Internet-Nutzung beinhaltet folgende Bereiche: 1. Nutzung der Computer / 2. Zweck der Internetnutzung / 3. Beachtung der Rechtsordnung / 4. Kontrolle / 5. Sanktionen
Name
Regelung_PC_1_1.pdf Download 0 Regelung_PC_1_1.pdf

ping:pong ist ein Frühförderprogramm, welches den Übergang vom Elternhaus in die Grundstufe begleitet und dadurch den Kindern einen guten Start in der Grundstufe ermöglicht. Im Rahmen von acht Elterntreffen erfahren die teilnehmenden Eltern auf anregende Weise, wie sie ihr Kind altersgerecht unterstützen und spielerisch fördern können. Die Eltern lernen die Grundstufe und die Grundstufenlehrperson kennen und gegenseitiges Vertrauen kann aufgebaut werden. In der Elterngruppe findet zudem ein Austausch über altersspezifische Erziehungsthemen statt und die soziale Vernetzung zwischen den Eltern wird unterstützt. So engagieren sich Eltern und Fachpersonen gemeinsam für einen gelungenen Einstieg des Kindes ins Bildungssystem.

Name
Flyer_Deutsch_2023.pdf Download 0 Flyer_Deutsch_2023.pdf
Flyer_Englisch_2023.pdf Download 1 Flyer_Englisch_2023.pdf
Psychomotorik-Therapie ist eine heilpädagogische Bewegungstherapie. Sie geht davon aus, dass sich Motorik und Psyche gegenseitig beeinflussen. Die Anmeldung erfolgt über den Arzt.
siehe Psychomotorik

Die Schule Oberägeri hat ein einheitliches Konzept für den Rechtschreibunterricht entwickelt. Es regelt die zu erreichenden Kompetenzen durch die ganze obligatorische Schulzeit. Angestrebt wird verstehendes Lernen. Es muss eine Denkentwicklung angeregt werden, die auf zwei Grundpfeilern beruht: Einsichten & Strategien. Ein Grundstein bildet das lautgetreue Schreiben. Darauf aufbauend werden schrittweise Rechtschreibregeln eingeführt und geübt.
Für viele Eltern ist diese Art des Rechtschreibunterrichts und der Korrekturpraxis neuartig und ungewohnt. Unter Berücksichtigung des Konzepts werden keine auswendig gelernten Diktate mehr durchgeführt. Kontrolldiktate beinhalten nur noch Wörter, die mit den gelernten Regeln und dem erworbenen Wissen korrekt geschrieben werden können.

Siehe auch Lautgetreues Schreiben – Schreiben nach Gehör

Name
Text_Homepage_RS.pdf Download 0 Text_Homepage_RS.pdf
Der Religionsunterricht wird von den anerkannten Kirchen im Umfang von 1 Lektionen pro Woche ab der 2. Klasse erteilt. Den Lehrstoff bestimmen die Kirchen.
Die Inhalte des kirchlichen Religionsunterrichtes und des schulischen Fachbereichs «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» verfolgen unterschiedliche Ziele und ergänzen sich.
Ein Verzicht auf den Besuch des Religionsunterrichts ist dem zuständigen Pfarramt schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten, nach erfülltem 16. Altersjahr der Jugendlichen durch diese selber.
Schulausfälle werden so weit als möglich vermieden und bei Bedarf wird eine Stellvertretung eingesetzt. Bei kurzfristiger Erkrankung einer Lehrperson ist dies nicht immer möglich.

Es gilt folgende Regelung:
Ausfall im Laufe eines Unterrichtstages (OS: Unterrichtshalbtags): Die Klasse wird durch eine andere Lehrperson betreut. Unterrichtszeiten gemäss Stundenplan.
Ist der Ausfall bereits am Vortag (OS: Morgen) bekannt, erfolgt eine Information über Schulausfall an die Eltern am Vortag (OS: Morgen).
Auf Wunsch der Eltern werden die Kinder in der Schule betreut (z.B. in Parallelklassen). Die Eltern wenden sich diesbezüglich an die Schulleitung oder an die Klassenlehrperson.

Zu den Ferien und Feiertagen zusätzliche schulfreie Tage werden frühzeitig bekannt gegeben.
Der Schulbus bringt Schülerinnen und Schüler von abgelegenen Gebieten zur Schule und wieder nach Hause.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sekretariat oder finden Sie auf unserer Homepage.
siehe Schulbus

Die gesetzliche Schulpflicht beginnt nach Schulgesetz § 6 mit dem 2. Grundstufenjahr (analog zum obligatorischen Kindergarten).

Obligatorischer Eintritt

1 Beim Grundstufenmodell entspricht der obligatorische Kindergarten dem zweiten Grundstufenjahr.

2 Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr erfüllen, haben auf Beginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten zu besuchen. Erfüllen sie bis Ende Mai das fünfte Altersjahr, sind sie zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten berechtigt (Schulgesetz Kanton Zug § 6).

Freiwilliger Eintritt

1 Beim Grundstufenmodell entspricht das freiwillige Kindergartenjahr dem ersten Grundstufenjahr.

2 Kinder, die bis Ende Februar das vierte Altersjahr erfüllen, sind auf Beginn des folgenden Schuljahres zum Eintritt in die Grundstufe berechtigt.

3 Die Erziehungsberechtigten von Kindern, die bis Ende Mai das vierte Altersjahr erfüllen, sind berechtigt, beim Rektorat ein Gesuch für vorzeitigen Eintritt in die Grundstufe einzureichen.

4 Gesuche für einen vorzeitigen Eintritt in die Grundstufe müssen schriftlich und begründet bis Ende März beim Rektorat der Schule Oberägeri eingereicht werden.

5 Es besteht kein Anspruch auf einen vorzeitigen Eintritt in die Grundstufe. Die Rektorin/der Rektor der Schule Oberägeri entscheidet über die Zuteilung der verfügbaren Plätze.

6 Die Kinder des ersten Grundstufenjahres unterstehen dem Schulgesetz und sind zum regelmässigen Besuch verpflichtet. Ein Austritt ist spätestens bis am 31. Oktober möglich.

 

Informationen und Anmeldeformulare für das folgende Schuljahr werden jeweils Ende Januar verschickt.

Name
Weisung_Eintritt_in_die_Grundstufe.pdf Download 0 Weisung_Eintritt_in_die_Grundstufe.pdf

Für den Entscheid der Eltern, ob sie ihr Kind für das freiwillige Jahr anmelden sollen, können folgenden Hinweise als Orientierung dienen:

Die aufgelisteten Kompetenzen gelten als Orientierung.

Ein Kind, das in die Grundstufe eintritt,

  • kann seinen Namen nennen.
  • zeigt Interesse an Neuem.

Ein Kind, das in die Grundstufe eintritt, kann

  • Jacke und Schuhe selber an- und ausziehen.
  • sich selbst die Nase putzen.
  • alleine aufs WC gehen (abwischen, spülen, die Hände waschen) und trägt keine Windeln mehr.
  • Regeln akzeptieren und befolgen.
  • mündliche Anweisungen umsetzen, wenn es direkt angesprochen wird.
  • sich mehrere Stunden von den Eltern trennen.
  • den Schulweg, nach einer Angewöhnungsphase, alleine zurücklegen.

Ein Kind, das in die Grundstufe eintritt,

  • hat Kontakt zu andern Kindern.
  • kann mit gleichaltrigen Kindern spielen (Spielgruppe, Spielplatz,...).
  • kennt die wichtigsten Anstandsregeln: Grüssen, „Danke“ und „Bitte“ sagen.

Ein Kind, das in die Grundstufe eintritt,

  • hat erste Sinnes-Erfahrungen gemacht mit Sand, mit Wasser, im Wald, beim Spielen, beim Klettern, beim Treppensteigen, beim Balancieren, beim Kochen mithelfen...
  • hat erste Erfahrungen gemacht mit Schere, Leim, Knete, Papier, Karton, Holz, Gesellschaftsspielen für Kinder, Büchern und Stiften.
Name
Broschure_Bereit_fur_den_Eintritt_in_die_Grundstufe.pdf Download 0 Broschure_Bereit_fur_den_Eintritt_in_die_Grundstufe.pdf
Die Schulleiterin / der Schulleiter führt eine Schuleinheit. Für Anliegen der Eltern ist in erster Linie die Klassenlehrperson zuständig.

Siehe auch: Schulleitung

Die Schulordnung erhalten Sie im Sekretariat oder finden Sie auf unserer Homepage.
siehe Link Allgemein > Regeln > Schulordnung

Der Auftrag der Schulpsychologin bzw. des Schulpsychologen besteht in Zusammenarbeit mit weiteren Fachstellen darin, Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden in schulischen und erzieherischen Fragen zu beraten. Um gute Lösungen erarbeiten zu können, sind entsprechende Abklärungen und die Mitarbeit der beteiligten Personen erforderlich. Die Anmeldung eines Kindes kann durch die Eltern direkt oder nach Rücksprache mit den Eltern durch die Schule erfolgen.
Schulpsychologischer Dienst – Kt. Zug
Die Schulsozialarbeit bietet Unterstützung für eine erfolgreiche Bewältigung des (Schul-) Alltags für Schülerinnen und Schüler sowie für Eltern und Lehrpersonen.
siehe Schulsozialarbeit
Kinder und Jugendliche, die einen Schulweg von weniger als einem Kilometer haben, kommen zu Fuss zur Schule. Die Verantwortung für das Verhalten der Kinder auf dem Schulweg liegt bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Dr. med. dent. Françoise Schanen, Zahnarztpraxis am Ägerisee, ist verantwortliche Schulzahnärztin. Die jährliche Kontrolluntersuchung kann bei einem Zahnarzt Ihrer Wahl erfolgen. Ihnen wird dafür unaufgefordert einen Gutschein zugestellt.
Siehe auch Schulzahnarzt-Dienst.

Für die schulärztlichen Aufgaben an der Schule hat der Gemeinderat den Gesundheitspunkt Oberägeri, Hauptstrasse 42, Telefon 041 750 12 40, gewählt.
Siehe auch Schulärztin / Schularzt.

Grundsätzlich müssen sämtliche Heilungskosten aus einem Schülerunfall gemäss Krankenversicherungsgesetz durch die von den Erziehungsberechtigten frei wählbare Kranken- und/oder Unfallversicherung versichert sein. Die obligatorische Kranken- und/oder Unfallversicherung ist innerhalb der zugelassenen Versicherer frei wählbar. Die Heilungskosten sind über das Obligatorium des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ausreichend versichert.

Alle Unfälle müssen deshalb von den Eltern der Kranken- und/oder Unfallversicherung ihres Kindes gemeldet werden.

In der ersten Woche der Sportferien werden für die Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse bis 3. Oberstufe Skilager angeboten.
Für Schülerinnen und Schüler der Grundstufe und Primarschule wird ein spezielles Wochenprogramm mit Sport, Spiel, Gestaltung & Kultur angeboten.
Die Informationen an die Eltern über die Sportwoche erfolgen in der Regel nach den Herbstferien.

Der Kurs für die sprachliche Frühförderung von fremdsprachigen Kindern richtet sich an Kinder ab drei Jahren bis zum Eintritt in die Grundstufe; Eltern besuchen ihn zusammen mit dem Kind. Mit diesem Angebot soll einerseits die Sprachhürde für Kinder aus fremdsprachigen Familien genommen werden, sodass sie mit dem Eintritt in die Grundstufe rasch dem Unterricht folgen können und andererseits, dass die Eltern ihre Kinder in Bildungsfragen oder beim Erlernen der deutschen Sprache besser unterstützen können. Dieser Kurs wird durch die Einwohnergemeinde Oberägeri unterstützt.

Siehe auch: Wunderfitz und Redeblitz - Sprachliche Frühförderung

Damit die Lehrpersonen die Kinder bei Todesfällen von Schülerinnen und Schülern begleiten können, erhalten sie entsprechende Informationen und können, wenn nötig, auch bei Fachpersonen Unterstützung einholen. Die Schule geht davon aus, dass die Kinder und Jugendliche dank der Begleitung durch die Lehrpersonen die Todesnachricht angemessen verarbeiten können. Um die Eltern im Umgang mit allfälligen Reaktionen ihrer Kinder zu unterstützen, finden sie auf der Homepage der Schule ein Informationsblatt.
Name
Informationsblatt_Trauerreaktion.pdf Download 0 Informationsblatt_Trauerreaktion.pdf
Regelung für die Benützung von Velos und Mofas für den Schulweg

Auf dem Schulhausareal stehen für ca. 400 Kinder und Jugendliche 80 Velo- / Mofa-Ständer zur Verfügung. Sie sind für jene Schülerinnen und Schüler gedacht, die auf Grund ihres weiten Schulweges auf das Velo oder Mofa angewiesen sind.
  1. Kinder und Jugendliche, die einen Schulweg von weniger als einen Kilometer haben, kommen zu Fuss zur Schule.
  2. Kinder und Jugendliche, die berechtigt sind, den Schulbus zu benützen, kommen mit dem Schulbus zur Schule.
  3. Kinder und Jugendliche, die im Besitze eines Buspasses sind, benützen den Bus für den Schulweg.
Name
Regelung_Benuetzung_Velos__Mofas_Schulweg.pdf Download 0 Regelung_Benuetzung_Velos__Mofas_Schulweg.pdf
Der Verkehrsunterricht wird durch einen Verkehrsinstruktor der Zuger Polizei erteilt und findet einmal jährlich innerhalb des ordentlichen Stundenplans satt. Da Üben des Fahrradfahrens mit den Kindern ist jedoch Sache der Eltern.
Bei einem Wegzug von der Gemeinde Oberägeri bitten wir Sie um eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Schulsekretariat -> Schulsekretariat
Informationen über das Zuger Schulsystem finden Sie auf der Homepage des Kantons Zug:
www.zg.ch -> Bildungsdirektion -> Gemeindliche Schulen. Unter Schulaufsicht finden Sie dort u.a. Informationen über Schuleintritt, Übertritt, Stundentafel, kantonalen Ferienplan und Antworten zum Schulrecht.