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Schulordnung

Die Musikalischen Grundkurse sind im Schulstundenplan der 1. - 3. Grundstufe und der 2. Klasse integriert und werden in Halbklassen erteilt.

Der Instrumentalunterricht wird in der Regel als Einzelunterricht erteilt. In Absprache mit den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und der jeweiligen Lehrkraft kann der Unterricht auch zu zweit oder in Kleingruppen besucht werden. Die wöchentliche Unterrichtsdauer beträgt je nach Eignung, Ausbildungsstand oder Instrument 30, 45 oder 60 Minuten.

Die verschiedenen Ensembles, die z. T. gemeinsam mit der Musikschule Unterägeri geführt werden, stehen allen genügend fortgeschrittenen Schülerinnen und Schülern offen. Die Teilnahme ist gratis.

Unterricht / Absenzen
Der Besuch der Musikschule ist freiwillig. Wer sich dafür entschieden hat, ist verpflichtet, den Musikunterricht ordnungsgemäss zu besuchen. Es wird pünktlicher Unterrichtsbesuch und regelmässiges Üben erwartet. Ohne zwingenden Grund darf keine Unterrichtsstunde versäumt werden. Als Entschuldigungsgründe gelten Krankheit, Unfall und schul- bzw. berufsbedingte Ortsabwesenheit. Entschuldigungen sind frühzeitig vor der ausfallenden Unterrichtsstunde der betreffenden Lehrperson zu melden. Erscheint ein Musikschüler, eine Musikschülerin nicht zum Unterricht, hat die Lehrperson umgehend die Erziehungsberechtigten zu informieren. Ab der zweiten unentschuldigten Absenz innerhalb des gleichen Semesters ist jeweils auch die Musikschulleitung zu informieren. Für ausgefallene Musikstunden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

Ausschluss
Bei wiederholtem, disziplinwidrigen Verhalten kann die Musikschulleitung nach vorheriger schriftlicher Verwarnung an die Erziehungsberechtigten einen Musikschüler, eine Musikschülerin auf Antrag der Lehrperson – ohne Rückvergütung des Schulgeldes – von der Musikschule ausschliessen. Musikschülerinnen und Musikschüler deren Schulgeld nach zweimaliger Mahnung nicht bezahlt wird, können aus der Musikschule ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag der Musikschulleitung der Abteilungsleiter Bildung.

Dokumente

Name
Verordnung_zum_Musikschulreglement.pdf Download 0 Verordnung_zum_Musikschulreglement.pdf