1. Zweck Die Disziplinarordnung dient der Aufrechterhaltung eines geordneten
Schulbetriebs.
2. Anordnung Bei Schülerinnen und Schülern, deren Verhalten zu Beanstandungen Anlass
gibt, werden Disziplinarmassnahmen angeordnet.
Diese sollen erzieherisch sinnvoll sein, dürfen die Würde des Menschen
nicht verletzen und nicht im Affekt vollzogen werden.
3. Geltungsbereich Der Geltungsbereich erstreckt sich auf den gesamten Schulbetrieb
(Schulanlässe, Lager, Schulareal, Schulbusbetrieb, Religionsunterricht
etc.).
4. Disziplinarmassnahmen Als Disziplinarmassnahmen sind zulässig:
a) Ermahnung (mündlich)
b) zusätzliche sinnvolle Hausarbeit
c) Verwarnung (schriftliche Information an die Erziehungsbevollmächtigten)
d) zusätzliche sinnvolle Arbeit nach Unterrichtsschluss oder an schulfreien Halbtagen in der Schule und unter Aufsicht. Die Eltern sind vorgängig zu orientieren.
e) Schriftlicher Verweis
f) Verhaltensnote „unbefriedigend“
g) Befristeter Ausschluss (Suspendierung)
h) Androhung des Schulausschlusses
i) Unbefristeter Ausschluss aus der Schule
5. Unzulässige Disziplinarmassnahmen
- Blossstellen vor Mitschülerinnen und Mitschülern oder Erwachsenen
- Körperstrafen
- Geldstrafen
- Kollektivstrafen
- Einschliessen
- Abzug bei der Bewertung von Schulleistungen
6. Zuständigkeit Zuständigkeit bei Disziplinarmassnahmen:
Lehrpersonen: a / b / c / d / f
Mitglieder der Schulleitung: b / c / d / e
Rektor/Rektorin: g / h
Schulkommission: i
7. Information Der betroffenen Schülerin, dem betroffenen Schüler ist vor Anordnung der Disziplinarmassnahme Gelegenheit zu geben, sich zur Sache zu äussern. Wenn eine Information an die Eltern sinnvoll erscheint oder ihre Unterstützung erforderlich ist, soll mit ihnen das Gespräch aufgenommen werden. Die Klassenlehrperson und die SHL ist/wird über alle schriftlich getroffenen Massnahmen informiert und unterliegen dem Amtsgeheimnis.
Diese Disziplinarordnung wurde von der Schulkommission am 23. Oktober 2008 und von der Direktion für Bildung und Kultur am 01.12.2008 bewilligt. Sie tritt ab sofort in Kraft.
Oberägeri, 23. Oktober 2008
Schulkommission Oberägeri