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Regelung für den Schulweg

6. März 2003
1. Kinder und Jugendliche, die einen Schulweg von weniger als einem Kilometer haben, kommen zu Fuss zur Schule.
2. Kinder und Jugendliche, die berechtigt sind, den Schulbus zu benützen, kommen mit dem Schulbus zur Schule.
3. Kinder und Jugendliche, die im Besitze eines Buspasses sind, benützen den Bus für den Schulweg.


Siehe Eltern ABC: Velos & Mofas

Zugehörige Objekte

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